ConCert GmbH

ConCert

Wir machen Sicherheit

Arbeitsschutz ist unverzichtbar

Komplexe gesetzliche Regelungen erfordern viel Sachkenntnis

Die Sicherheit am Arbeitsplatz und der Schutz der Arbeitnehmer bei ihrer Tätigkeit im Betrieb sind hierzulande gesetzlich geregelt. Doch die Maßnahmen, die ein Betrieb treffen muss, um die Mitarbeiter vor Schaden zu bewahren, sind vielfältig und vor allem sehr umfangreich in ihrer Thematik. Aber dort, wo Menschen arbeiten, werden auch immer wieder Fehler gemacht, wird eigentlich längst geschultes und gelerntes Verhalten wissentlich oder unwissentlich zur Seite geschoben. Da werden dann - ganz nach Vorschrift - Feuerlöscher installiert, aber nicht kontrolliert, wann die nächste Wartung/ Überprüfung fällig ist. Brandschutztüren werden im oft hektischen Arbeitsalltag mit irgendwelchen Gegenständen zugestellt und wer aktualisiert schon - gerade in kleineren und mittleren Betrieben - immer wieder einmal die Flucht- und Rettungspläne?

Alle diese Dinge passieren immer wieder, sie sind erlebter Alltag bei den Arbeitsschutzspezialisten, die Dienstleistungen in Fragen der Arbeitssicherheit anbieten und Arbeitsschutzmaßnahmen nach den bundesweit geltenden Gesetzen durchführen. Das Unternehmen bietet eine rechtssichere und praxisnahe Bearbeitung aller Fragen des Arbeitsschutzes, der Arbeitssicherheit und des Brandschutzes an. Für einen Betrieb sind dies elementare Fragen, soll doch der Arbeitsschutz Leben und Gesundheit der Arbeitnehmer schützen, ihre Arbeitskraft erhalten, und die Arbeit menschengerecht gestalten. Verantwortlich für die Einhaltung aller Vorschriften und Gesetze ist der Arbeitgeber, der - so formuliert es das Bundesministerium für Arbeit und Soziales - „…für eine funktionierende Arbeitsschutzorganisation im Betrieb“ zu sorgen hat. Und weiter: „Dies kann besonders wirksam durch eine nachhaltige Einbindung des Arbeits- und Gesundheits-schutzes in die Strukturen und Abläufe eines Unternehmens erreicht werden.“

In der Praxis ist dies ein weites Feld, weshalb Firmen in der Regel auf die Sachkenntnis externer Behörden und hochspezialisierter Dienstleister wie etwa die ConCert GmbH aus Freiberg (Sachsen) zurückgreifen. So erstellt das Unternehmen unter anderem komplette Arbeitsschutzkonzepte sowie Gefährdungs- und Belastungsbeurteilungen, sorgt für die Unterweisung und Schulung der Mitarbeiter und veranlasst die Begehung und Beurteilung der Arbeitsplätze. „Wichtige Aspekte sind natürlich auch die optimale Gestaltung der Bildschirmarbeitsplätze sowie die Grenzwertmessungen von Staub, Lärm und Licht, die ebenfalls Teil der arbeitsschutzrechtlichen Maßnahmen in einem Betrieb sind“, so Geschäftsführer Thomas Hübler.

Neben diesen praktischen Aufgaben gilt es noch, individuell für jeden Betrieb, eine Vielzahl von arbeitsschutzrelevanten Dokumenten wie etwa Betriebsanweisungen, Gefahrstoffkataster und Notfallpläne zu erstellen - Arbeiten, die viel Zeit brauchen und eine sehr spezielle Sachkenntnis voraussetzen. Hat das Unternehmen die gesetzliche Pflicht, für einen adäquaten Arbeitsschutz zu sorgen, so wird auch dem Mitarbeiter durch eine entsprechende Dienstanweisung oder eine Betriebsvereinbarung zwingend auferlegt, sich an diese Sicherheitsvorschriften zu halten. Denn Verstöße dagegen haben oft unabsehbare Folgen - sie gefährden die Gesundheit und können Menschenleben kosten.

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