Arbeitsschutz - ConCert GmbH

Arbeitsschutz - ConCert

Wir machen Sicherheit

Arbeitsschutz

Begehungen und Beurteilungen der Arbeitsplätze

Regelmäßige Begehungen der Arbeitsstätten sind ein wesentliches Instrument um Gefahren und Gefährdungen rechtzeitig zu erkennen und zu vermeiden. Die Begehungen dienen in erster Linie dazu, sich ein umfassendes Bild von den tatsächlichen Arbeitsbedingungen vor Ort zu verschaffen um den Unternehmer in Fragen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung beraten zu können.

Gefährdungs- und Belastungsbeurteilungen

Dienen dazu, Gefährdungen bei der Arbeit frühzeitig zu erkennen und diesen präventiv, das heißt noch bevor gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Unfälle auftreten, entgegenzuwirken.

Grenzwertmessungen von Lärm und Licht

Als Kennwert zur Beurteilung der Lärmsituation wir dabei der Lärmexpositionspegel nach DIN EN ISO 9612 (2009-09) bestimmt.
Eine gute Beleuchtung wirkt sich positiv auf die Leistungsbereitschaft, Konzentrationsfähigkeit und Ausdauer aus, hilft Fehler und Ausschussraten zu verringern und führt zu mehr Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz.

Beratung zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen

Viele Menschen verbringen oft mehr Zeit am Arbeitsplatz als zuhause. Rund 80% der arbeitenden Bevölkerung hat dabei einen Bildschirmarbeitsplatz, ob im Bereich Handel, Handwerk oder Dienstleistung - der PC ist nicht mehr wegzudenken. Ein gut ausgestatteter Bildschirmarbeitsplatz hilft die Gesundheit zu erhalten.

Regelmäßige Unterweisungen und Schulungen der Mitarbeiter

Bei der Unterweisung liegt das Hauptgewicht auf der Vermittlung von Verhaltensweisen und Verantwortungsbewusstsein.

Erstellung von Arbeitsschutzkonzepten

Es wird Ihnen aufgezeigt –welche Maßnahmen erforderlich sind, um Gesundheitsschutz und Sicherheit bei der Arbeit zu verbessern und die betrieblichen Abläufe zu optimieren.

Erstellung von arbeitsschutzrelevanten Dokumenten

z. B. Betriebsanweisungen, Gefahrstoffkatastern, Notfallplänen, Explosionsschutzdokumenten Moderation von Arbeitssicherheitsa...

Prüfung von Schultafeln gemäß den Sicherheitsvorschriften von §7ArbSchG nach DGUV Information 202-021 "Sicherheit von Schultafeln"

Tafeln sind in angemessenen Zeiträumen auf ihren sicheren Zustand zu überprüfen. Festgestellte sicherheitstechnische Mängel sind zu beheben; vgl. § 11 der Unfallverhütungsvorschrift, Grundsätze der Prävention“ (GUV-V A 1). Es wird empfohlen, die Prüfung jährlich durchzuführen.

Regalprüfung gemäß DIN EN 15635

Regalprüfungen sind während des laufenden Betriebes möglich Es entstehen keine Ausfallzeiten

Kooperation mit einem Arbeitsmediziner

Ihr Ansprechpartner/in:

Carmen Röhl-Horn

Fachkraft für Arbeitssicherheit
Tel.: +49(0)3 731 / 20 393-297
E-Mail schreiben

Christoph Stange
Dipl.-Ing. (BA) Sicherheitsingenieur

Fachkraft Arbeitssicherheit, Brandschutzbeauftragter, Strahlenschutzbeauftragter
Tel.: +49(0)3 731 / 20 393 -166
E-Mail schreiben